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Aktenzeichen V 562/13

Datum 14.11.1913

Leitsatz 1. Zum Wesen und Umfang des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. Der Plan, in gewisser Art ausgestattete Waren in größerer Menge zu besonders geeigneter Zeit und Gelegenheit plötzlich auf den Markt zu werfen, als Geschäftsgeheimnis. 2. Übertragung einer vom Geschäftsgeheimnis mitumfaßten Musterzeichnung durch den Angestellten in das eigene Skizzenbuch als eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung. 3. Zum Inhalt des "Unternehmens" im Sinne von § 20, § 17 Abs. 1 UnlWG. 4. Kann das Revisionsgericht, ohne die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, statt § 18 UnlWG. den rechtlichen Gesichtspunkt des § 17 das. zur Geltung bringen und den Urteilsausspruch aus "§ 18 das." beseitigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD040013

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