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Aktenzeichen I 558/13
Datum 20.11.1913
Leitsatz Ist der Verkauf von Stoffen, die bei der Kellerbehandlung dem Wein nicht zugesetzt werden dürfen, grundsätzlich dann nicht strafbar, wenn der Käufer sich im Ausland befindet und die Ware dorthin ausgeführt wird oder ausgeführt werden soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC7D0402
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