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Aktenzeichen V 573/13

Datum 25.11.1913

Leitsatz Zum Verbrauche der Strafklage, wenn der Täter von der Anklage wegen einer fortgesetzten Straftat freigesprochen ist, und danach gleichartige Einzelhandlungen aus der Zeit vor der Freisprechung zur Aburteilung kommen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC7C0397

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