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Aktenzeichen V 1241/13

Datum 07.10.1913

Leitsatz Welches Strafgesetz ist anzuwenden, wenn ein jugendlicher Täter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit seiner Handlung erforderliche Einsicht hinsichtlich der Tat in einer ihrer mehreren Beziehungen zum Strafrecht besessen hat, während sie ihm hinsichtlich der anderen fehlte, und zwar a) bei einheitlichem Zusammentreffen nach § 73 StGB., b) bei sog. "Gesetzeskonkurrenz".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC780385

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