zurück
Aktenzeichen III 395/13
Datum 30.06.1913
Leitsatz 1. Was ist in § 176 Abs. 1 GVG. unter einer unerwachsenen Person zu verstehen? 2. In welcher Weise hat die Feststellung zu erfolgen, daß eine unerwachsene Person im Zuhörerraum anwesend ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC740374
zurück