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Aktenzeichen III 395/13

Datum 30.06.1913

Leitsatz 1. Was ist in § 176 Abs. 1 GVG. unter einer unerwachsenen Person zu verstehen? 2. In welcher Weise hat die Feststellung zu erfolgen, daß eine unerwachsene Person im Zuhörerraum anwesend ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC740374

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