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Aktenzeichen III 128/13

Datum 02.10.1913

Leitsatz Wird in Preußen, sofern ein Steuerpflichtiger bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ein Steuervergehen nach § 66 Abs. 1 EinkStG. (1891) verübt hat, der für die Straffestsetzung maßgebende Verkürzungsbetrag an Jahressteuer dadurch beeinflußt, daß sich das Einkommen des Steuerpflichtigen im Laufe des Steuerjahres zufolge eines Erbanfalls vermehrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC6D0353

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