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Aktenzeichen V 978/13

Datum 24.10.1913

Leitsatz Was wird in § 175 GVG. unter Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit verstanden? Ist ausdrückliche Worterteilung an die Prozeßbeteiligten erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC6A0342

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