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Aktenzeichen I 1050/13
Datum 23.10.1913
Leitsatz Steht der Annahme eines Bandendiebstahls der Umstand, daß die Täter sich zur Begehung einer bestimmten Art von Diebstählen vereinigt haben, allgemein oder auch nur insoweit entgegen, als demnächst Diebstähle anderer Art verübt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC690340
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