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Aktenzeichen II 380/13

Datum 21.10.1913

Leitsatz Berechtigung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Stellung des Strafantrags, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht. Geht das Antragsrecht für die Gesellschaft verloren, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied von der strafbaren Handlung und der Person des Täters Kenntnis erhalten hat, ohne binnen drei Monaten einen Strafantrag zu stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC680338

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