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Aktenzeichen V 117/13
Datum 14.10.1913
Leitsatz 1. Kann ein Prozeßverstoß darin gefunden werden, daß bei Erlassung eines Verweisungsbeschlusses das beschließende Gericht irrtümlich angenommen hat, die von ihm verwiesene Straftat sei dieselbe, wie die im Eröffnungsbeschluß bezeichnete? 2. Ist § 210 StPO. auf einen Verweisungsbeschluß anwendbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC670335
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