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Aktenzeichen V 602/13

Datum 03.10.1913

Leitsatz Ist das Berichtigungsverfahren anzuordnen, wenn die Geschworenen die wegen Meineids gestellte Frage mit dem Zusatz: "indessen fahrlässig" und zugleich die aus § 157 Nr. 1 StGB. gestellte Nebenfrage bejaht haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC660332

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