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Aktenzeichen II 809/13

Datum 03.10.1913

Leitsatz Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der Vorsitzende wegen der Enge der zu besichtigenden Räumlichkeiten dem Publikum den Eintritt verbieten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC610322

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