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Aktenzeichen II 809/13
Datum 03.10.1913
Leitsatz Darf bei einer Einnahme des Augenscheins durch das erkennende Gericht der Vorsitzende wegen der Enge der zu besichtigenden Räumlichkeiten dem Publikum den Eintritt verbieten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC610322
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