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Aktenzeichen II 206/13

Datum 07.10.1913

Leitsatz 1. Ist den Privatbeförderungsanstalten die gewerbsmäßige Beförderung verschlossener Briefe von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt gestattet, soweit sie durch besondere ("expresse") Boten geschieht? 2. Dürfen Personen, die im Dienste einer Privatbeförderungsaustalt stehen, als besondere Boten verwendet werden, um gegen Entgelt verschlossene Briefe vom Ursprungsort nach einem anderen Orte zu befördern? 3. Begriff des Ursprungsorts.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC5F0316

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