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Aktenzeichen II 412/13

Datum 16.09.1913

Leitsatz 1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals, daß die Ubersicht über den Vermögenszustand des Schuldners durch die Mängel der Buchführung wesentlich erschwert ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC5D0311

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