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Aktenzeichen V 1285/12

Datum 04.04.1913

Leitsatz 1. Wird die Verfolgung von Zwecken des Wettbewerbes im Sinne des § 20 UnlWG. dadurch ausgeschlossen, daß der als Täter in Betracht kommende Arbeiter durch sein Unternehmen bezweckt, der Fabrik, in der er tätig ist, eine bessere Bezahlung ihrer Arbeiter zu ermöglichen? Verhältnis von Zweck zu Endziel. 2. Genügt der Zweck, fremden Wettbewerb zu fördern? Inwieweit ist das Bewußtsein notwendig, daß der Dritte, der Arbeitgeber, Wettbewerb treiben würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC250128

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