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Aktenzeichen II 1193/12

Datum 04.04.1913

Leitsatz 1. Wann ist ein weinhaltiges Getränk derart bezeichnet, daß die Bezeichnung die Verwendung von Wein andeutet? Genügen auch Zeichnungen, z. B. von Weinlaub und Weintrauben auf den Flaschenetiketts? 2. Bezieht sich das Verbot der Verwendung von Farbstoffen bei Herstellung von weinhaltigen Getränken, deren Bezeichnung die Verwendung von Wein andeutet, nur auf sog. chemische Farbstoffe? Gilt es auch für Kirschsaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC230121

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