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Aktenzeichen III 955/12
Datum 10.03.1913
Leitsatz Fällt die Entwendung von Gegenständen des hauswirtschaftlichen Verbrauchs auch dann unter die Vorschrift des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB., wenn der vom Täter beabsichtigte alsbaldige Verbrauch kein "hauswirtschaftlicher" ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC170080
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