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Aktenzeichen IV 130/13

Datum 07.03.1913

Leitsatz 1. Zum Begriffe des freiwilligen Rücktritts vom nicht beendigten Versuch (Furcht vor Strafe, Schen, Scham). 2. Wann ist namentlich die Furcht vor Anzeige und Bestrafung ein Umstand, der den Versuch im Sinne des § 46 Nr. 1 StGB. straflos macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC160074

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