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Aktenzeichen V 1038/12

Datum 04.03.1913

Leitsatz 1. Liegt Bestechung durch Gewähren von Geschenken nur dann vor, wenn der Täter dem Beamten die dienstpflichtwidrige Handlung bei der Schenkung ansinnt, oder auch dann, wenn er das Geschenk scheinbar aus einem anderen Grunde gewährt und den Beamten den wahren Zweck der Schenkung erst später beim Ansinnen der dienstpflichtwidrigen Handlung erkennen läßt? Kann Versprechen von Geschenken durch schlüssige Handlungen erfolgen? 2. Begeht der Postbeamte, der die Briefkasten zu leeren und die Briefe zur Postanstalt zu bringen, nicht aber auch die Briefe zuzustellen und auf Wunsch den Absendern zurückzugeben hat, dadurch eine Unterdrückung von Briefen im Sinne des § 354 StGB., daß er dem Briefkasten entnommene Briefe nicht zur Postanstalt bringt, sondern auf Wunsch dem Adressaten oder dem rückforderungsberechtigten Absender aushändigt? Abs. 2.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC140068

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