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Aktenzeichen II 77/13

Datum 28.02.1913

Leitsatz Ist im Falle betrüglichen Verkaufs untauglicher Abtreibungsmittel das Vermögen der Käuferin nur dann beschädigt, wenn der Verkäufer mittellos ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC130067

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