zurück
Aktenzeichen II 77/13
Datum 28.02.1913
Leitsatz Ist im Falle betrüglichen Verkaufs untauglicher Abtreibungsmittel das Vermögen der Käuferin nur dann beschädigt, wenn der Verkäufer mittellos ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC130067
zurück