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Aktenzeichen III 1054/12

Datum 27.02.1913

Leitsatz Kann auf Grund des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) noch durch landespolizeiliche Anordnung zur Abwehr oder Unterdrückung einer bestimmten Seuchengefahr den Viehhändlern die Führung von Viehkontrollbüchern aufgegeben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC0F0057

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