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Aktenzeichen IV 134/13

Datum 11.02.1913

Leitsatz 1. Inwiefern ist § 9 DepotG. auf die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft anwendbar (§ 12 das.)? 2. Kann die Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft einen eigenen Vorstand haben? 3. Wann hat der Kommissionär die von ihm für Rechnung eines anderen gekauften Wertpapiere im Sinne des § 9 des Ges. für den Kommittenten in Besitz genommen? Wird auch in den Fällen des § 12 das. vorausgesetzt, daß die in Besitz genommenen Papiere für die Gesellschaft fremde sind? 4. In welchem Verhältnis steht § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. zu § 312 HGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC0A0039

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