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Aktenzeichen V 823/12

Datum 14.01.1913

Leitsatz Kann schwerer Hausfriedensbruch im Verhältnis zu einfachem oder schwerem Diebstahl auch dann durch eine selbständige Handlung im Sinne des § 74 StGB. verübt werden, wenn er das gewollte Mittel zur Durchführung des Diebstahls bildet? Verhältnis von schwerem Hausfriedensbruch und Beihilfe zu solchem Diebstahl.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC060025

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