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Aktenzeichen V 1243/12

Datum 03.01.1913

Leitsatz 1. Welches Strafgesetz ist anzuwenden, wenn durch Handel mit Arzneimitteln im Umherziehen sowohl der Tatbestand einer Übertretung des § 148 Abs. 1 Nr. 7 a GewO. und des § 367 Nr. 3 StGB. als auch der Tatbestand einer Zuwiderhandlung gegen die §§ 18, 20 des preußischen Hausiersteuergesetzes erfüllt wird? 2. Stehen § 367 Nr. 3 StGB. und § 148 Abs. 1 GewO. zueinander im Verhältnisse der "Gesetzeskonkurrenz"? Steht der Anwendung des § 367 Nr. 3 der Umstand entgegen, daß für Arzneimittel die Erlaubnis zum Feilbieten im Umherziehen nach dem Gesetz überhaupt nicht erteilt werden darf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC040020

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