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Aktenzeichen V 957/12

Datum 22.11.1912

Leitsatz 1. Schutzbereich des Gebrauchsmusters. Ist er durch die der Anmeldung beigefügte Nach- oder Abbildung abschließend begrenzt? 2. Genügt bedingter Vorsatz zur Erfüllung des inneren Tatbestandes aus §§ 10. 4 des Gesetzes, betr. den Schutz von Gebrauchsmustern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB5A0334

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