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Aktenzeichen 3 TB 65/12

Datum 25.11.1912

Leitsatz Ist die Berechtigung der in § 22 UnlWG. bezeichneten Verbände zur Stellung des Strafantrags davon abhängig, daß der Verband zu der Zeit bereits bestanden hat, in der die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsgesetz begangen wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB560324

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