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Aktenzeichen III 230/11

Datum 07.12.1912

Leitsatz Gehören zur Jugend im Sinne der den Privatunterricht regelnden Bestimmungen der Allerhöchsten preußischen Kabinettsorder vom 10. Juni 1834 (GS. S. 135) und der preußischen Ministerialinstruktion vom 31. Dezember 1839 außer den schulpflichtigen Kindern und den Schülern der öffentlichen Lehranstalten und Privatschulen nur noch solche nicht mehr schulpflichtige Personen, die nach dem regelmäßigen Laufe der Dinge eine höhere oder niedere Schule besuchen würden, ihr aber aus irgend welchen Gründen fern bleiben, bei denen also der Schulunterricht durch Privatunterricht ganz oder teilweise ersetzt oder ergänzt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB540312

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