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Aktenzeichen III 641/12
Datum 25.11.1912
Leitsatz 1. Hat das Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 im Hinblick auf § 328 Abs. 1 StGB. eine nach § 2 Abs. 2 StGB. zu berücksichtigende "Verschiedenheit der Gesetze" nach sich gezogen? 2. Ist § 74 Abs. 1 Nr. 3 des Viehseuchengesetzes von 1909, verglichen mit § 328 Abs. 1 StGB. (in der bis zum 5. Juli 1912 gültig gewesenen Fassung) das "mildeste Gesetz" im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB530307
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