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Aktenzeichen V 487/12

Datum 25.10.1912

Leitsatz 1. Inwiefern muß ein als Urkunde in Betracht gezogener Gegenstand auf eine bestimmte Person als Aussteller hinweisen, um als Urkunde gelten zu können? 2. Kommt es darauf an, daß sich derjenige, dem gegenüber von der Urkunde Gebrauch gemacht wird, unter dem Aussteller eine bestimmte Person vorstellen kann? 3. Sog. "versteckte Anonymität".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB4F0297

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