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Aktenzeichen III 294/12

Datum 03.10.1912

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann einem sog. Beweiszeichen die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde innewohnen? 2. Welchen Inhalt müssen die von der Eisenbahnverwaltung auf den Frachtbriefen und Frachtbriefduplikaten über die Annahme des Frachtguts anzubringenden Stempel haben? 3. Was wird durch diese Stempel zu öffentlichem Glauben beurkundet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB4E0290

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