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Aktenzeichen V 325/12

Datum 11.10.1912

Leitsatz Ist die mit den vorgeschriebenen amtlichen Vermerken versehene Depeschenausfertigung stets eine öffentliche Urkunde? Welche Bedeutung haben diese amtlichen Vermerke für die Urkundeneigenschaft des Inhalts der Depesche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB4D0286

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