zurück

Aktenzeichen III 431/12

Datum 03.10.1912

Leitsatz Ist "Hersteller" von Zündhölzern im Sinne des Zündwarensteuergesetzes von 1909, wer nur die erforderliche abschließende Zusammensetzung der von einem Dritten vorgerichteten Rohstoffe vornimmt? 2. Unterliegt die Anfertigung von Zündhölzern für den eigenen Verbrauch des Herstellers der Betriebsanzeige- und Steuerpflicht nach dem Zündwarensteuergesetz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB4C0281

Download PDF

zurück