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Aktenzeichen I 891/12

Datum 07.11.1912

Leitsatz Kann trotz mangelnden Strafantrags aus § 248 a StGB. auf Strafe erkannt werden, wenn sich die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung begangene Tat nach früherem Recht als schwerer Diebstahl darstellt und das Hauptverfahren wegen dieses Verbrechens eröffnet worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB490269

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