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Aktenzeichen IV 702/12
Datum 22.10.1912
Leitsatz Ist für die Frage, welches Gesetz im Sinne von § 73 StGB. die schwerste Strafe androht, ausschließlich die angedrohte Hauptstrafe ohne Rücksicht auf angedrohte Nebenstrafen entscheidend? Zusammentreffen von Betrug und von Vergeheu gegen § 12 des Nahrungsmittelgesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB480268
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