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Aktenzeichen IV 702/12

Datum 22.10.1912

Leitsatz Ist für die Frage, welches Gesetz im Sinne von § 73 StGB. die schwerste Strafe androht, ausschließlich die angedrohte Hauptstrafe ohne Rücksicht auf angedrohte Nebenstrafen entscheidend? Zusammentreffen von Betrug und von Vergeheu gegen § 12 des Nahrungsmittelgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB480268

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