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Aktenzeichen II 880/12

Datum 12.11.1912

Leitsatz 1. Muß der entwendete Gegenstand geeignet sein, unmittelbar der Not abzuhelfen? 2. Setzt der (straflose) Versuch voraus, daß der Vorsatz auf Entwendung eines geringwertigen Gegenstandes gerichtet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB470265

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