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Aktenzeichen II 435/12

Datum 29.10.1912

Leitsatz 1. Über den Begriff der Nachmachung von Wein. Gehört dazu der Vorsatz, jemand zu täuschen? 2. Über die Tragweite des Verbotes in § 26 Abs. 1 Nr. 3 des Weingesetzes, Stoffe zu bestimmten Zwecken anzukündigen, zu verkaufen usw. Auf wessen Zwecke kommt es an? Bezieht sich das Verbot auch auf Stoffe, aus denen Kunstwein hergestellt werden soll? 3. Über die Strafbarkeit des Ankündigens und Verkaufens von Stoffen, aus denen ein Weinersatzgetränk hergestellt werden soll. Bestimmungen zur Ausführung des Weingesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB450256

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