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Aktenzeichen IV 785/12
Datum 29.10.1912
Leitsatz Ist das Herbeischaffen von Waren aus dem Hauptgeschäft in ein Zweiggeschäft, für das ein Ausverkauf angekündigt war, als ein Nachschieben von Waren im Sinne von § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 anzusehen?1
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB420232
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