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Aktenzeichen I 648/12

Datum 30.09.1912

Leitsatz 1. Was ist im Sinne von § 263 StPO. unter der in der Anklage bezeichneten Tat zu verstehen? 2. Ist ein tatsächlicher Vorgang von der Aburteilung ausgeschlossen, wenn er in der Anklageschrift neben einem anderen als selbständige Handlung zum Gegenstand der Anklage gemacht worden war, die beschließende Strafkammer aber rücksichtlich seiner die Eröffnung des Hauptverfahrens aus dem Grunde abgelehnt hatte, weil er rechtlich in diesem anderen Vorgang als einer einzigen strafbaren Handlung aufgehe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB3E0218

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