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Aktenzeichen V 470/12

Datum 24.09.1912

Leitsatz 1. Wieweit deckt der geleistete Voreid eines Zeugen dessen fernere Aussagen in derselben Hauptverhandlung? 2. Gibt es einen Rechtssatz, wonach der Zeuge, der den Voreid geleistet hat, bei fernerer Vernehmung in derselben Hauptverhandlung unter allen Umständen nochmals vereidigt werden oder die in § 66 StPO. vorgesehene Versicherung abgeben muß, sofern er nach seiner ursprünglichen Vernehmung in irgend einer Weise "entlassen" worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB370196

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