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Aktenzeichen I 431/12

Datum 30.09.1912

Leitsatz Fällt die unwahre Auskunft, daß ein gezuckerter Wein "naturrein" sei, ebenfalls unter das Verbot in § 5 Abs. 1 oder ausschließlich unter das in § 5 Abs. 2 des Weingesetzes, wenn sie einem Kaufliebhaber während der Unterhandlungen über den Kauf auf besonderes Befragen erteilt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB360192

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