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Aktenzeichen IV 585/12

Datum 29.09.1912

Leitsatz 1. Erfüllt der Versuch, den Einfuhrschein dadurch zu erlangen, daß die Zollbehörde bei der Ausfuhr von Müllereierzeugnissen über die Ausbeute getäuscht wird, für sich allein den Tatbestand der Zolldefraudation, wenn Zollhinterziehung beabsichtigt war? 2. Kann die Erschleichung des Einfuhrscheins durch Täuschung der Zollbeamten über die Ausbeute bei auszuführenden Müllereierzeugnissen den Tatbestand des Betrugs erfüllen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB350186

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