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Aktenzeichen IV 599/12
Datum 27.09.1912
Leitsatz Ist das Schütteln der Wahlurne mit den darin befindlichen Stimmzetteln, das eine Privatperson gelegentlich der Reichstagswahl nach Schluß der Abstimmung vornimmt, eine Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB340183
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