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Aktenzeichen III 547/12

Datum 24.07.1912

Leitsatz Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine gegen ihn bereits erkannte Gesamtstrafe verbüßt, in die früher erkannte Strafen unzulässig einbezogen worden waren, und wenn die abzunrteilenden Straftaten vor dieser rechtskräftigen Verurteilung begangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB330179

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