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Aktenzeichen IV 488/12

Datum 28.06.1912

Leitsatz 1. Kann in dem an einen öffeutlichen Beamten gerichteten Ansinnen, sich der Sozialdemokratie anzuschließen und bei Wahlen für deren Kandidaten zu stimmen, eine Beleidigung des Beamten erblickt werden? 2. Wird durch eine in dieser Richtung ausgeübte Werbetätigkeit die Wahrnehmung berechtigter Interessen begründet? 3. Ist das Bestreben eines Parteiangestellten, sich seine Stellung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile zu erhalten, als ein solches berechtigtes Interesse anzuerkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB2B0151

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