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Aktenzeichen 5 D 225/12

Datum 07.06.1912

Leitsatz 1. Zur Frage der Übertragung von Kuxen des neueren preußischen Rechts auf dem Wege der Blankoabtretung. 2. Enthält es eine rechtswidrige Verfügung über Kuxe des neueren preußischen Rechts im Sinne von § 9 des Depotgesetzes, wenn der Bankier ihm auvertraute Kuxscheine einem anderen übergibt, um sie für sich zu beleihen? Liegt eine solche Verfügung darin, daß der Bankier dem anderen zu den Kuxscheinen nachträglich auch noch unbefugt ausgefüllte Blankoabtretungen und Verpfändungsurkunden übersendet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB290144

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