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Aktenzeichen IV 290/12

Datum 04.06.1912

Leitsatz Kann das in § 182 StGB. gekennzeichnete Vergehen nur gegenüber einem solchen Mädchen unter 16 Jahren begangen werden, welches das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB270139

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