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Aktenzeichen IV 180/12

Datum 18.06.1912

Leitsatz 1. Zur rechtlichen Natur der Einziehung. 2. Ist im Falle der Begehung von Unterschlagung und Zigarettensteuerhinterziehung durch eine und dieselbe Handlung neben der Strafe wegen Unterschlagung auf Einziehung zu erkennen? 3. Ist daraus, daß die hinterzogenen Gegenstände dem Eigentümer gegen dessen Willen durch strafbare Handlung entzogen wurden, ein rechtliches Hindernis gegen die Einziehung herzuleiten? 4. Steht § 111 StPO. einer Einziehung der hinterzogenen Gegenstände entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB250131

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