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Aktenzeichen II 227/12
Datum 11.06.1912
Leitsatz Unter welchen Umständen ist die Anwendung eines empfängnisverhütenden Gegenstandes nach der Beischlafsvollziehung ein unzüchtiger Gebrauch?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB230117
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