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Aktenzeichen II 399/12

Datum 07.06.1912

Leitsatz 1. Ist der Grund, daß dem Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung für längere und ungewisse Zeit Krankheit entgegenstehe, genügend, um die Verlesung des Protokolls über seine frühere Vernehmung zu rechtfertigen? 2. Wann muß ein zur Verweigerung des Zeugnisses nach § 51 StPO. Berechtigter über das Recht belehrt werden, die Beeidigung des Zeugnisses zu verweigern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB220114

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