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Aktenzeichen IV 518/12

Datum 04.06.1912

Leitsatz Begeht im Sinne von § 271 StGB. Urkundenfälschung, wer durch sein täuschendes Verhalten bewirkt, daß er in dem Protokoll über eine Verhandlung im Zivilprozeß unter dem Namen der tatsächlich nicht erschienenen Partei aufgeführt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DB210112

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